Info für alle Bereiche der Obligatorischen Weiterbildung
September 2021

 
 

Prolog


Die asaNews werden an alle Weiterbildungsleiter und alle SARI-User versandt. Das heisst konkret, alle Personen, die ein SARI-Login haben, erhalten die asaNews auf die bei ihrem Login hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die asaNews werden in der Applikation SARI archiviert.

Information Covid-Regeln


Aufgrund von Rückfragen von Kursveranstaltern beim BAG betreffend Auslegung der aktuellen Covid-19-Verordnung (besondere Lage) hat das BAG nun die aktuellen Regeln bezüglich obligatorischer Weiterbildungen im Bereich Strassenverkehr geprüft und präzisiert.

Die Auslegung der Vorgaben sieht wie folgt aus und gilt ab sofort:
 
Aus- und Weiterbildungskurse im Bereich Strassenverkehr fallen – unabhängig davon ob sie obligatorisch oder freiwillig sind – unter die Kategorie «Veranstaltungen». Es gelten somit die Vorgaben nach den Artikeln 14a und 15 der Covid-19-Verordnung besondere Lage. Dies bedeutet, dass für alle Kurse der obligatorischen Weiterbildung im Grundsatz Zertifikatspflicht gilt. Die Kontrolle und Verantwortung für die Zertifikatspflicht von Referenten und Kursteilnehmenden liegt bei den Kursveranstaltern. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfalle der Kanton entscheidet, ob die Regeln korrekt umgesetzt werden.
 
Für nicht-geimpfte oder nicht-genesene Mitarbeitende, die zwingend an einem obligatorischen Kurs mit Zertifikatspflicht teilnehmen müssen, muss der Arbeitgeber die Testkosten übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.