Info für alle Bereiche der Obligatorischen Weiterbildung
Juni 2023

 
 

Prolog


Die asaNews werden an alle Weiterbildungsleiter und alle SARI-User versandt. Das heisst konkret, alle Personen, die ein SARI-Login haben, erhalten die asaNews auf die bei ihrem Login hinterlegte E-Mail-Adresse. Die asaNews werden in der Applikation SARI archiviert.

Infoveranstaltung Obligatorische Weiterbildung 2023 im Verkehrshaus in Luzern


Am 6. September 2023 findet die alljährliche Infoveranstaltung der Obligatorischen Weiterbildung statt.

Wenn auch Sie gerne an der Infoveranstaltung teilnehmen möchten, bitten wir Sie, die nachfolgende Umfrage zur Anmeldung bis am 31. Juli 2023 auszufüllen:

Anmeldung und Programm

Die Plätze sind auf 250 Teilnehmende begrenzt. Aus diesem Grund können pro Unternehmen maximal 2 Personen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich jede Person einzeln anmelden muss. Eine Gruppenanmeldung ist nicht möglich.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sie werden eine Anmeldebestätigung erhalten.

Kontaktpersonen in der Obligatorischen Weiterbildung


Per Ende März 2023 hat Tibor Bauder, Bereichsleiter Bildung die asa verlassen. Seine Nachfolgerin, Kirstin Stadelmann, hat bereits per 1. April 2023 ihre Arbeit aufgenommen.

Nach mehr als 10 Jahren hat Frau Michaela Koch Ende März das Team der asa Geschäftsstelle verlassen, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Ihre Nachfolgerin Nadia Mostarda unterstützt das CZV-Team seit dem 1. Mai 2023.

Die überarbeitete Übersicht der Ansprechpersonen finden Sie auf dem Blackboard in SARI.

Nacherfassungen / Mutationen / Annullationen


Aus Gründen der Daten- und e-mail-Sicherheit werden wir für die Nacherfassung ab 01.09.2023 nur noch PDF-Files akzeptieren.

Wir bitte Sie um Kenntnisnahme.

Chauffeurzulassung: Neues Bestelltool


Leider konnten wir das GoLive des neuen Bestelltools am 1. April 2023 nicht durchführen. Die Einführung ist neu auf Ende Oktober 2023 geplant.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Chauffeurzulassung: Projekt CZV-Prüfung ab 01.01.2024


Die neue Prüfungsorganisation CZV besteht aus der ASTAG und Les Routiers Suisses. Sie tragen die operative Verantwortung für die Durchführung der verbleibenden mündlichen und der praktischen Teilprüfung.
 
Die Koordination und Administration wird ab dem 1.1.2024 von der asa übernommen. Im Prüfungsverwaltungssystem (PVS) kann die Kandidatin / der Kandidat seinen Prüfungsstand jederzeit abfragen und sich nach dem erfolgreichen Absolvieren der drei ersten Teilprüfungen für die weiteren Teilprüfungen bei der Prüfungsorganisation CZV anmelden.

Wie schon heute kann die Kandidatin / der Kandidat die Prüfungen in verschiedenen Prüfungsstützpunkten über die Schweiz verteilt in Deutsch, Französisch und Italienisch absolvieren. Für die Prüfungsinhalte und die Vorbereitung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Inhalte und Fragestellungen werden den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

Auf www.cambus.ch finden Sie weitere Details.

Chauffeurzulassung: Neuer EU-Fahrtschreiber


Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 09.06.2023 die Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtschreibers beschlossen.
 
Die Medienmitteilung und die ASTRA Kontaktinformationen für weitere Fragen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95607.html

Zweiphasen: Besuch WAB-Kurse


Kursveranstalter stellen aktuell einen starken Rückgang der Anmeldungen für die WAB-Kurse fest. Die Zahlen der Neulenker in den WAB-Kursen sind in den ersten 5 Monaten dieses Jahres über 30 % tiefer als im letzten Jahr. Es gilt aber zu beachten, dass in den Jahren 2020/2021 deutlich höhere Zahlen von Kursteilnehmenden der WAB-Kurse zu verzeichnen waren - dies Aufgrund von Corona und rechtlichen Anpassungen (Beispiel: Fahren ab 17 Jahren).

Das Volumen der Theorieprüfungen und ausgestellten Führerausweisen auf Probe (FAP) haben sich nach den höheren Zahlen in den Jahren 2020/2021 wieder auf das Niveau von 2018/2019 eingependelt. Entsprechend wird sich diese Normalisierung demnächst auch in den WAB-Kursen zeigen.

Der Verdacht, dass Neulenker den WAB-Kursen nicht in den vorgegebenen ersten 12 Monaten nach Ausstellung des FAP absolvieren, kann bis heute nicht bestätigt werden.

Weitere Informationen zur Entwicklung in der Zweiphasenausbildung werden an der Infoveranstaltung Obligatorische Weiterbildung aufgezeigt.

Zweiphasen: Gruppengrössen gemäss VZV


Es ist vermehrt aufgefallen, dass WAB-Kurse bezüglich der Gruppengrösse nicht gesetzeskonform durchgeführt werden.

WAB-Kurse sind in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchzuführen (Art. 27a Abs. 2 VZV). Reduziert sich die Teilnehmerzahl unerwartet unter den gesetzlichen Vorgaben muss die asa vor der Durchführung per Mail informiert werden.
 
In Abweichung zu Art. 27a Abs. 2 VZV können bei Motorrad WAB-Kursen in Ausnahmefällen auch Kurse mit weniger als sechs, aber mindestens drei Teilnehmenden durchgeführt werden.

Wir bitten Sie, die Verordnung einzuhalten.