Info für alle Bereiche der Obligatorischen Weiterbildung
März 2023

 
 

Prolog


Die asaNews werden an alle Weiterbildungsleiter und alle SARI-User versandt. Das heisst konkret, alle Personen, die ein SARI-Login haben, erhalten die asaNews auf die bei ihrem Login hinterlegte E-Mail-Adresse. Die asaNews werden in der Applikation SARI archiviert.

Save the Date – Infoveranstaltung Obligatorische Weiterbildung 2023 im Verkehrshaus in Luzern


Reservieren Sie sich bereits jetzt das Datum vom

Mittwoch, 6. September 2023
 
für die Teilnahme an unserer Informationsveranstaltung mit aktuellen Themen und Neuigkeiten rund um die Obligatorische Weiterbildung.

Detailinformationen werden wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zukommen lassen.

Kontaktpersonen in der Obligatorischen Weiterbildung


Seit dem 1.1.2023 ist Tina Fabienne Cosandier für die Fahrlehrerweiterbildung verantwortlich. Sandro Brigandi hat sein Arbeitspensum auf 80 % reduziert und ist unter anderem weiterhin für die Zweiphasenausbildung verantwortlich.

Die überarbeitete Übersicht der Ansprechpersonen finden Sie auf dem Blackboard in SARI.

Änderungen von bewilligten Kursprogrammen


Die Bewilligung eines Kurstypes / Kursprogrammes beträgt jeweils 3 Jahre. Sollten Sie innerhalb dieser Frist Änderungen vornehmen wollen oder dies infolge eines Audits müssen, ist dies jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.

Für eine Überarbeitung können Sie uns direkt in SARI via Kontaktformular eine Nachricht senden. Bitte geben Sie jeweils die WB-Nummer und den Kurstitel an. Wir schalten ihnen dann den gewünschten Kurstyp zur Überarbeitung frei (Status wird in SARI auf „Gelb“ gesetzt).

Anschliessend haben Sie die Möglichkeit das neue Kursprogramm in SARI zu hinterlegen. Alte Kursprogramme werden bei der Überprüfung der neuen Unterlagen durch die asa gelöscht.

Die Anträge werden analog einem neuen Kurstyp innerhalb von 7 Arbeitstagen geprüft. Die asa prüft Gesuche jedoch erst, wenn diese via SARI als Antrag (Status wird in SARI auf „Grau“ gesetzt) eingereicht werden. Anträge im Status „Entwurf“ (Icon Bleistift) werden nicht bearbeitet.
Sind die Unterlagen vollständig und die Anerkennungskriterien erfüllt, wird der Kurstyp bewilligt (Status wird in SARI auf „Grün“ gesetzt).
Sind die Unterlagen unvollständig, unklar oder werden die Kriterien nicht eingehalten, wird der Kursveranstalter informiert (Status wird in SARI auf „Gelb“ gesetzt). Die erneute Prüfung des Antrags dauert wiederum 7 Arbeitstage.

Info Annullation Kurse


Wir erinnern Sie daran, dass Kurse, die abgesagt werden, in SARI annulliert werden müssen.

Bis 7 Tage vor dem Kursdatum können Sie diese Kurse selbst in SARI löschen. Denken Sie daran, dass die Lehrkräfte gelöscht werden müssen, bevor Sie den Kurs selber löschen können. Ab 7 Tage vor dem Kursdatum müssen die Kurse via Nacherfassungsformular von der asa gelöscht werden.

Es ist die Pflicht der Kursorganisationen, die Annullation der Kurse in der 7-Tages-Frist bei der Fachstellte QS via Mail fachstelle.qs@asa.ch zu melden. Hierbei sind die Bürozeiten einzuhalten (Montag bis Freitag bis 16h30)! Bei Nichtmelden der Annullation eines Kurses bei der Fachstelle QS bis zum Vortag 16h30 kann ein Audit vor verschlossener Türe nicht ausgeschlossen werden.

Die entstandenen Kosten (Entschädigung und Spesen der QS-Experten) werden der Kursorganisation verrechnet.

ADR: Revision 2023


Die Arbeitsgruppe ADR/SDR wurde reaktiviert um die aktuellen Prüfungsfragen auf allfällige Änderungen, anhand der Revision 2023 ADR, zu überprüfen. Diese werden aktuell einzeln überprüft und die AG wird sich anfangs April zu einer weiteren Sitzung treffen, um die allfälligen Änderungen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die betroffenen Kursveranstalter werden zu gegebenem Zeitpunkt durch die asa informiert. Bis dahin werden die Prüfungen mit den regulären Prüfungsbögen absolviert.

Chauffeurzulassung: Aufhebung CZV Art. 27 a Abs. 2 und 5


Im Zuge der Revision der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) wurden per 01.03.2022 in Artikel 27a die Absätze 2 und 5 aufgehoben.

Somit muss nicht mehr geprüft werden, wann das Gesuch für den Lehrfahrausweis gestellt wurde, um zu ermitteln, ob ein Chauffeur die CZV-Prüfung ablegen muss.

Alle Chauffeure, welche die CZV relevanten Kategorien/Unterkategorien C/C1 und D/D1 ab dem 01.09.2009 erworben haben, müssen eine CZV-Prüfung ablegen, um den Fähigkeitsausweis zu erlangen. Die entsprechenden Informationen wurden auf der Webseite www.cambus.ch angepasst.

Die technische Anpassung wird mit dem neuen Bestelltool erfolgen.

Chauffeurzulassung: Neues Bestelltool


Ab dem 01.04.2023 haben wir ein neues Bestelltool im Einsatz. Dies hat zur Folge, dass vom 30.03. um 17 Uhr bis zum 01.04.2023 23 Uhr keine Fähigkeitsausweise bestellt werden können.
 
Das neue Bestelltool hat verschiedene Vorteile:

  • Die Chauffeure oder Transportunternehmen können mehrere Fähigkeitsausweise auf einmal bestellen und bezahlen. 
  • Beim Bestellen des Fähigkeitsausweises via Kreditkarte oder Twint erhält der Chauffeur / Transportunternehmer eine detaillierte Bestätigung inkl. MwSt. 
  • Die asa kann die Bestellung genauer verfolgen und die Chauffeure besser informieren.
Der Information über den Ausfall der Applikation aufgrund der Umstellung wird auf www.cambus.ch frühzeitig aufgeschaltet.

Chauffeurzulassung: Projekt CZV-Prüfung ab 01.01.2024


Das Projekt ist terminlich und kostenmässig auf Kurs.
 
Die Applikation «Elektronische Prüfungssituation (EPS)» für die E-Prüfungen bei den Strassenverkehrsämtern liegt im Termin. Der Zuschlag für das Prüfungsverwaltungssystem konnte vergeben werden. Auch dort sind wir auf Kurs.

Die ASTAG und Les Routiers Suisses (LRS) haben zusammen eine Offerte als Prüfungsorganisation für die mündliche und die praktische CZV-Prüfung eingereicht. Wir sind nun daran, mit diesen zwei Organisationen Vertragsverhandlungen zu führen.