Info für alle Bereiche der Obligatorischen Weiterbildung
Juni 2022

 
 

Prolog


Die asaNews werden an alle Weiterbildungsleiter und alle SARI-User versandt. Das heisst konkret, alle Personen, die ein SARI-Login haben, erhalten die asaNews auf die bei ihrem Login hinterlegte E-Mail-Adresse. Die asaNews werden in der Applikation SARI archiviert.

Änderungen von bewilligten Kursprogrammen


Die Bewilligung eines Kurstypes / Kursprogrammes beträgt jeweils 3 Jahre. Sollten Sie innerhalb dieser Frist Änderungen vornehmen wollen, ist dies jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.
 
Für eine Überarbeitung können Sie uns direkt in SARI via Kontaktformular eine Nachricht senden. Bitte geben Sie jeweils die WB-Nummer und den Kurstitel an. Wir schalten ihnen dann den gewünschten Kurstyp zur Überarbeitung frei (Status wird in SARI auf „Gelb“ gesetzt).
 
Anschliessend haben Sie die Möglichkeit das neue Kursprogramm in SARI zu hinterlegen. Alte Kursprogramme werden bei der Überprüfung der neuen Unterlagen durch die asa gelöscht.  

Die Anträge werden analog einem neuen Kurstyp innerhalb von 7 Arbeitstagen geprüft. Die asa prüft Gesuche jedoch erst, wenn diese via SARI als Antrag (Status wird in SARI auf „Grau“ gesetzt) eingereicht werden. Anträge im Status „Entwurf“ (Icon Bleistift) werden nicht bearbeitet.
Sind die Unterlagen vollständig und die Anerkennungskriterien erfüllt, wird der Kurstyp bewilligt (Status wird in SARI auf „Grün“ gesetzt).
Sind die Unterlagen unvollständig, unklar oder werden die Kriterien nicht eingehalten, wird der Kursveranstalter informiert (Status wird in SARI auf „Gelb“ gesetzt). Die erneute Prüfung des Antrags dauert wiederum 7 Arbeitstage.

Bemerkungsfeld in Kursen


Für die Kursdurchführung sind die OWB-Richtlinien massgebend. Kurse müssen wie von der asa bewilligt durchgeführt werden.
Gerne erinnern wir Sie an die Nutzung des SARI-Bemerkungsfeldes.

Für folgende Informationen ist das Bemerkungsfeld gedacht:

- Abweichung der bewilligten Startzeit
- Adressen bei Verschiebung während des Kurses
- Infos bezüglich des Zugangs zum Kursraum

Nur mit diesen zusätzlichen Informationen kann die Fachstelle Qualitätssicherung der asa die reibungslose Durchführung der Audits sicherstellen und unnötige Missverständnisse können verhindert werden.

Zusätzliche Information für die Kursveranstalter mit Schnittstelle: Die Kursorganisationen, die die Daten via Schnittstelle liefern, müssen die Schnittstelle Version 3 nutzen. Mit der Version 1 und 2 wird das Bemerkungsfeld nicht mitgeliefert.

Nacherfassungen / Mutationen / Annullationen


Folgende Punkte sind zu beachten, damit die asa die Nacherfassungen, Mutationen und Annullationen schnell und effizient bearbeiten können:

  • Nacherfassungen, Mutationen und Annullationen werden nur aufgrund eines von Ihnen via Mail eingereichten Antragsformulars gemacht. Das Formular ist auf dem SARI Blackboard aufgeschaltet. 
  • Teilnehmende und Lehrkräfte müssen bei Ihnen im System eingetragen sein, damit die asa diese einem Kurs zuordnen kann.
  • Bei Nacherfassungen von Teilnehmenden benötigen wir zusätzlich die unterschriebene Teilnehmerliste des Kurstages.
  • Nacherfassungen von Kursen, die am darauffolgenden Tag stattfinden, werden nur bis zum Vortag um 12:00 Uhr von der asa Geschäftsstelle bearbeitet.
  • Annullationen/Absagen von Kursen müssen von der asa in SARI gelöscht werden. Ein Mail an die Fachstelle QS (fachstelle.qs@asa.ch) genügt nicht. Bei Nichtmelden der Annullation eines Kurses, kann ein Audit vor verschlossener Tür Kosten (Entschädigung und Spesen der QS-Experten) für die Kursorganisationen nach sich ziehen.

Chauffeurzulassung: Prüfungsstützpunkte 2023


Die CZV-Prüfungen werden im Jahr 2023 in bisheriger Form weiterhin von der ASTAG angeboten und durchgeführt. Dazu haben die asa und die ASTAG eine Vereinbarung unterzeichnet. In der Zwischenzeit arbeitet die asa an der Neuorganisation der CZV-Prüfungen ab 2024.

Über das Vorgehen informieren wir Sie im Verlaufe der zweiten Jahreshälfte 2022.

Chauffeurzulassung: 
CZV-Revision - neue Kursarten und Anpassungen in SARI


Mit dem zweiten Teil der CZV Revision, welche ab dem 01.07.2022 in Kraft treten wird, können Sie neue Kursarten für die CZV-Weiterbildung anbieten. Im Rahmen dieser Revision wird die SARI Maske im Bereich CZV ab 01.07.2022 angepasst, sowie das Merkblatt Kurstypen und E-Learning aktualisiert. Die aktualisierten Merkblätter stehen Ihnen ab dem 01.07.2022 auf cambus.ch zur Verfügung.

Modulkurse sind per Definition CZV-Kurse, welche auf zwei Module an zwei aufeinander folgenden Tagen aufgeteilt werden.

Mehrtägige Weiterbildungen können neu als Mehrtageskurse unter der gleichen WB-Nummer in SARI eingereicht werden. Pro Weiterbildungstag kann somit ein Tag an die CZV Weiterbildung angerechnet werden. Die im bewilligten Programm aufgelistete Reihenfolge der Weiterbildungstage muss bei der Durchführung eingehalten werden. Mehrtageskurse müssen an darauffolgenden Tagen stattfinden und für jeden Tag verschiedene Handlungskompetenzen abdecken.

Neu ist in der Chauffeurzulassungsverordnung eine rechtliche Grundlage für Kurse mit integriertem E-Learning vorhanden. Informationen zu solchen Kursen und dem Vorgehen bezüglich der Bewilligung finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt E-Learning.
 

Chauffeurzulassung: 
Bewilligung von Lehrkräften


Neue Gesuche von CZV Lehrkräften werden häufig falsch oder unvollständig eingereicht. Nur mit einer richtigen und kompletten Eingabe in SARI kann die asa die Anträge fristgerecht bearbeiten.

Bitte beachten Sie die Detailinformationen.
 

Fahrlehrer: 
Revision Fahrlehrerverordnung 


In einer gemeinsamen Trägerschaft führen der Schweizerische Fahrlehrerverband (SFV) und die Fédération Romande des Écoles de Conduite (FREC) unter Federführung des zuständigen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine Revision des Berufsbilds «Fahrlehrer/Fahrlehrerin» mit eidgenössischem Fachausweis auf Ebene der höheren Berufsbildung durch. Die entsprechenden Arbeiten befinden sich in der Abschlussphase. Um das neue Berufsbild umzusetzen, soll die Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) angepasst werden. Zudem soll mit vorliegender Rechtsanpassung weiterer Revisionsbedarf erfüllt werden.

Die asa wird Sie über dieses Thema so bald als möglich mit Detailinformationen bedienen.

Zweiphasen: 
Gruppengrössen gemäss VZV


Es ist aufgefallen, dass WAB-Kurse bezüglich der Gruppengrösse nicht gesetzeskonform durchgeführt wurden.

WAB-Kurse sind in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchzuführen (Art. 27a Abs. 2 VZV). In Abweichung zu Art. 27a Abs. 2 VZV können bei Motorrad WAB-Kursen in Ausnahmefällen auch Kurse mit weniger als sechs, aber mindestens drei Teilnehmenden durchgeführt werden.

Bitte halten Sie die Verordnung ein.