Info für alle Bereiche der Obligatorischen Weiterbildung
Februar 2022

 
 

Prolog


Die asaNews werden an alle Weiterbildungsleiter und alle SARI-User versandt. Das heisst konkret, alle Personen, die ein SARI-Login haben, erhalten die asaNews auf die bei ihrem Login hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die asaNews werden in der Applikation SARI archiviert.

Kurse der Obligatorischen Weiterbildung seit dem 18. Februar 2022 wieder ohne COVID-Massnahmen


Alle OWB-Kurse können gemäss den Vorgaben des Bundesrates vom 17. Februar 2022 wieder unter regulären Bedingungen stattfinden.

Der Bundesrat hat per 18. Februar 2022 zahlreiche COVID-Massnahmen aufgehoben, darunter die Maskenpflicht in Einrichtungen und bei Veranstaltungen.

Auf seiner Internetseite weist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) darauf hin, dass es derzeit keine Massnahmen im Strassenverkehr aufgrund der COVID-19-Pendemie vorsieht. Daraufhin hat die asa auf den Internetseiten der Obligatorischen Weiterbildung (OWB) die bisherigen Hinweise zu COVID-Massnahmen entfernt. 

Änderungen und Anpassungen der CZV


Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat Ende Dezember 2021 die CZV-Änderungen publiziert.

Die Änderungen und Anpassungen der CZV treten in zwei Etappen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Detail:

Am 1. März 2022 treten unter anderem die folgenden Änderungen in Kraft:
  • Die CZV-Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden und ist nicht mehr auf nur drei Versuche beschränkt. Diese Änderung gilt für alle Chauffeure unabhängig davon, ob der Chauffeur eine oder mehrere Prüfungen nicht bestanden hat. Bisherige Sperrfristen gelten ab dem 01.03.2022 nicht mehr.
  • Keinen Fähigkeitsausweis benötigen neu Personen, die Maschinen transportieren, welche sie zur Berufsausübung verwenden. Voraussetzung ist, dass das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte ihrer Arbeitszeit ausmacht.
  • Neu von der Fähigkeitsausweispflicht ausgenommen sind Fahrten für nicht gewerblichen Personen- oder Gütertransport. Der Begriff «nicht gewerblich» ersetzt den bisherigen Begriff «privat», welcher immer wieder zu Auslegungsproblemen geführt hatte.
  • Auf Lern- und Prüfungsfahrten dürfen die Fahrzeuglenkenden gewerbliche Gütertransporte nur noch dann ohne Fähigkeitsausweis durchführen, wenn die Begleitperson einen Fähigkeitsausweis oder eine Fahrlehrerbewilligung hat.
  • Chauffeurinnen und Chauffeure, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen und von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz beschäftigt werden, müssen ihren Fähigkeitsausweis nicht mehr in einen schweizerischen Ausweis umtauschen.
Am 1. Juli 2022 treten unter anderem die folgenden Änderungen in Kraft:
  • Die Inhalte der obligatorischen Weiterausbildung werden aktualisiert. Neu aufgenommen werden namentlich die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduktion der Umweltauswirkungen des Fahrens. Künftig kann ein Teil der Weiterbildung mittels E-Learning absolviert werden.
  • Die für den Erwerb des Fähigkeitsausweises erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden ebenfalls auf den neusten Stand gebracht. Neu hinzu kommen insbesondere die Verwendung von Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen, die Optimierung des Treibstoffverbrauchs sowie die Fähigkeit, Risiken im Strassenverkehr vorherzusehen.
Die Information des ASTRA können Sie hier nachlesen.

Eine detaillierte Übersicht zu den Änderungen der einzelnen Artikel finden Sie in den Erläuterungen.

In den nächsten Newslettern werden wir noch detaillierter zu einzelnen Themen Stellung nehmen.

Die OWB-Richtlinien werden bis Ende 2022 aufgrund der oben aufgelisteten Punkte angepasst.
Wir werden Sie mit den neuen OWB-Richtlinien dann via Newsletter bedienen.