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asaNews | Dezember 2024 
Info für alle Bereiche der Obligatorischen Weiterbildung

 

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Info für alle Bereiche der Obligatorischen Weiterbildung

Dezember 2024

Prolog

Die asaNews werden an alle Weiterbildungsleiter und alle SARI-User versandt. Das heisst konkret, alle Personen, die ein SARI-Login haben, erhalten die asaNews auf die bei ihrem Login hinterlegte E-Mail-Adresse. Die asaNews werden in der Applikation SARI archiviert.

Allgemein OWB:

Preisanpassung im Bereich der obligatorischen Weiterbildung (OWB) ab dem 1. Januar 2025

Wie wir Sie an der Informationsveranstaltung vom 17. September 2024 informiert haben, werden per 1. Januar 2025 die Preise im Bereich der obligatorischen Weiterbildung angepasst. Die Gründe dieser Preisanpassungen sind vielfältig. Seit der letzten Preisanpassung vor mehr als 10 Jahren haben sich nicht nur die Lohnkosten verändert, auch die Teuerung zeigte ihre Auswirkungen. Sämtliche Preise wurden analysiert. Aufgrund dieser Analyse ergeben sich Preiserhöhungen, unveränderte Preise sowie Preissenkungen. Neu werden zudem die Preise der obligatorischen Weiterbildung exklusiv Mehrwertsteuer ausgewiesen.


Sie finden die Preise, welche von der Kommission Qualitätssicherung (KQS) als auch von der asa Mitgliederversammlung genehmigt wurden und ab dem 1. Januar 2025 Gültigkeit haben, unter folgendem Link:

Präsentation Informationsveranstaltung (Seite 13 - 15)


Ab dem 1. Januar 2025 finden Sie auf unseren Webseiten unter der Rubrik «Kostenübersicht» sämtliche Preise der obligatorischen Weiterbildung.

Kostenübersicht⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Allgemein OWB:

Erinnerung Annulation/Mutation von Kursen in der obligatorischen Weiterbildung

Wir machen Sie hiermit erneut darauf aufmerksam, dass bei Annulationen und Mutationen von Kursen ausserhalb der 7-Tagesfrist immer das Nacherfassungsformular (siehe Sari-Blackboard) auszufüllen und an den jeweiligen Fachbereich gesendet werden muss. Ausserdem bitten wir Sie, Kursabsagen nur innerhalb der 7-Tagesfrist zusätzlich auch an die QS-Fachstelle der asa (fachstelle.qs@asa.ch) zu senden. 
 
Auch teilen wir Ihnen erneut mit, dass Kurse spätestens einen Tag vor Kursbeginn nacherfasst werden können. Kurse, welche stattfinden oder bereits stattgefunden haben, können nicht mehr in Sari nacherfasst beziehungsweise eingetragen werden.  
 
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Annulationen und Mutationen von Kursen im Nacherfassungsformular immer die komplette Adresse der Kurslokalität angeben und dass Sie die SARI WB-Nummer verwenden und nicht ihre interne Kursnummer.

Weiterbildung Chauffeure: 

Merkblatt Grenzgänger und Ausstellung Kursbestätigung für Chauffeure ohne CH-Führerausweis

Wie im letzten Newsletter vom Juli 2024 mitgeteilt, wurde in Sari die Funktion eingebaut, dass Kursbestätigungen auch für Chauffeure ohne Schweizer Führerausweisnummer ausgestellt werden können. 

Ausserdem wurde das Merkblatt für die Anerkennung von im Ausland besuchten Weiterbildungskursen angepasst.

Das aktuelle Merkblatt ist unter folgendem Link abgelegt: 
Merkblatt: Anerkennung von im Ausland besuchten Weiterbildungskursen

Qualitätssicherung:

In letzter Zeit verzeichnen wir eine Zunahme von Kursanmeldungen, die nicht an einem festen Standort stattfinden. Um eine effiziente Überprüfung der Kursprogramme zu gewährleisten, bitten wir Sie um Beachtung folgender Punkte bei der Eingabe:

  • Klare Identifizierung: Bitte kennzeichnen Sie Kurse, die nicht an einem festen Standort stattfinden (z.B. mobile Kurse, Kurse an wechselnden Orten), deutlich in Ihrem Kursprogramm.
  • Zugang für QS-Experten: Geben Sie bitte detailliert an, wie der Zugang für unsere QS-Experten zu diesen Kursen jederzeit gemäss unseren Richtlinien gewährleistet werden kann.
  • Standortinformationen: Sollten keine Mitfahrgelegenheiten für unsere QS-Experten verfügbar sein, fügen Sie bitte eine detaillierte Routenbeschreibung oder eine Karte bei.

Diese zusätzlichen Informationen sind für uns von grosser Bedeutung, um die Einhaltung der Qualitätsstandards sicherzustellen und eine einheitliche Genehmigung der Kursprogramme zu ermöglichen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Ein Wechsel des Weiterbildungsleiters muss der asa gemeldet werden, ebenso Adressänderungen der Weiterbildungsstätte oder Änderungen beim Firmennamen.
  • Wenn es beim Kurs zu Verschiebungen kommt, bitte dies im Bemerkungsfeld erfassen.
  • Bitte verwenden Sie bei Kursen keine Festbänke. Festbänke sind gemäss den Richtlinien keine ergonomische Sitzgelegenheit.
  • Der Weiterbildungsleiter muss alle seine Lehrkräfte über die Richtlinien zur Durchführung der Kurse informieren.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass spätestens 7 Tage nach Kursbeginn die Teilnehmer gemäss der Teilnehmerliste korrekt in Sari erfasst sind. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Lehrkraft in Sari erfassen, welche den Kurs auch durchgeführt hat.

ADR/SDR

Gerne informieren wir Sie, dass die Anerkennung als Weiterbildungsstätte im Bereich Gefahrgut (ADR) per 01.01.2025 wieder aufgenommen werden. 
Interessenten sind eingeladen, den Antrag (genauere Details unter Anerkennung als Weiterbildungsstätte - adr-kurse.ch) vollständig als PDF per Mail an gefahrgut@asa.ch zu senden. 

Die besten Wünsche fürs 2025

Wir danken Ihnen bestens für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünschen Ihnen erholsame und lichterfüllte Feiertage sowie ein gutes und erfolgreiches neues Jahr!

asa, Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Thunstrasse 9, 3005 Bern
031 350 83 83,  info@asa.ch, www.asa.ch